Sicherheit und Umwelt
Beim Entwickeln haben wir auch an den Planeten gedacht.

RoHS-Konformität.
Diese Erklärung bestätigt, dass Everflon™ die Anforderungen der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) in der geänderten Fassung (EU) 2015/863 (RoHS3) kennt und beabsichtigt, diese Anforderungen hinsichtlich der Materialzusammensetzung für neue Produkteinführungen und bestehende, als RoHS-konform gekennzeichnete Produkte zu erfüllen.
Die zur Herstellung von RoHS-konformen Everflon™-Produkten verwendeten Fluorpolymerharze enthalten keine der unten aufgeführten, absichtlich zugesetzten Substanzen in den angegebenen Grenzwerten, sofern keine Ausnahmeregelungen gelten:
Blei (0,1 %)
Quecksilber (0,1 %)
Cadmium (0,1 %)
Chrom (6-wertig) (0,1 %)
Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
Produktspezifische RoHS-Konformitätszertifikate sind auf Anfrage erhältlich. Wir behalten uns das Recht vor, wesentliche Änderungen und Ersetzungen an unserem Produkt vorzunehmen, die diese Zertifizierung nicht beeinträchtigen.
REACH-Konformität.
Diese Erklärung bestätigt, dass Everflon™ die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 kennt. Wir beabsichtigen, die Anforderungen dieser Verordnung für Hersteller von Erzeugnissen außerhalb der EU einzuhalten. Alle von Everflon™ angebotenen Produkte sind Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung und enthalten keine Stoffe, die in Mengen von insgesamt 1 Tonne (2260 Pfund) oder mehr pro Jahr oder anderweitig freigesetzt werden sollen.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
250 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gelistet sind (zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2025), werden Everflon™-Produkten oder -Verpackungen nicht absichtlich oder wissentlich bei der Herstellung zugesetzt oder sind in einer Konzentration oberhalb der Meldeschwelle von 0,1 % (w/w) enthalten, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Wir arbeiten weiterhin mit unseren Lieferanten zusammen, um alle in den für die Herstellung von Everflon™-Produkten verwendeten Materialien enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) zu identifizieren. Kunden werden umgehend benachrichtigt, falls die Verwendung von SVHC festgestellt wird.
SCIP-Datenbank
Die Informationen in der SCIP-Datenbank sind produktspezifisch und werden auf Anfrage auf Ebene der jeweiligen Produktfamilie bereitgestellt. Unsere Materialien wurden nicht auf ihren Gehalt analysiert; wir verlassen uns auf die Zertifizierungen, Benachrichtigungen und/oder verfügbaren Sicherheitsdatenblätter unserer Materiallieferanten.
Einhaltung der kalifornischen Proposition 65.
Proposition 65 ist eine kalifornische Volksinitiative zum Schutz der Bürger und ihrer Trinkwasserquellen vor schädlichen Chemikalien.
Der US-Bundesstaat Kalifornien ist verpflichtet, eine Liste von Chemikalien zu führen und zu veröffentlichen, die bekanntermaßen Krebs, Geburtsfehler oder andere reproduktionsschädigende Wirkungen verursachen. Diese Liste wird vom Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA) (https://oehha.ca.gov/) verwaltet und mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Die Liste umfasst eine Vielzahl natürlich vorkommender und synthetischer Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs, Geburtsfehler oder andere reproduktionsschädigende Wirkungen verursachen. Zu diesen Chemikalien gehören Zusatzstoffe oder Inhaltsstoffe in Pestiziden, gängigen Haushaltsprodukten, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Farbstoffen oder Lösungsmitteln. Die aufgeführten Chemikalien können auch in der Produktion und im Bauwesen verwendet werden oder als Nebenprodukte chemischer Prozesse, wie beispielsweise Autoabgase, entstehen.
Die erstmals 1986 veröffentlichte Liste umfasst mittlerweile rund 900 Chemikalien und ist auf der Website des OEHHA (https://oehha.ca.gov/proposition-65/proposition-65-list) abrufbar.
Everflon Fluoropolymers Co., Ltd. bestätigt, dass ihr gesamtes Sortiment an Fluorpolymeren keine der aktuell vom OEHHA gelisteten Substanzen enthält bzw. innerhalb der gegebenenfalls festgelegten Grenzwerte liegt.
FDA-Konformität (21 CFR 177.1550 Perfluorcarbonharze).
Die meisten Everflon™ PTFE-, PFA- und FEP-Fluorpolymerharze dürfen gemäß dieser Verordnung als Artikel oder Komponenten von Artikeln verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies gilt für wiederverwendbare Lebensmittelkontaktartikel wie Schläuche, Rohre, Ventilkomponenten usw. sowie für Beschichtungen von Artikeln, die für den wiederholten Lebensmittelkontakt bestimmt sind. Eine Teilliste der Harze, die die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, ist in Tabelle 1 aufgeführt.
Einige Fluorpolymerharze werden bestrahlt, um das Vermahlen zu feinen Pulvern für Anwendungen mit sehr geringer Partikelgröße zu erleichtern. Absatz (c) legt die zulässige Strahlendosis und die maximale Partikelgröße für so behandelte PTFE-Harze fest und beschränkt deren Verwendung auf Komponenten von Artikeln, die für den wiederholten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.
POP-Konformität.
Hintergrund
Persistente organische Schadstoffe (POP) sind organische Substanzen, die in der Umwelt verbleiben, sich in Lebewesen anreichern und ein Risiko für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Sie können über Luft, Wasser oder Zugvögel über internationale Grenzen hinweg transportiert werden und Regionen erreichen, in denen sie nie produziert oder verwendet wurden. Die POP-Verordnung verbietet oder beschränkt die Verwendung persistenter organischer Schadstoffe in chemischen Produkten und Artikeln. POP werden weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese Rechtsvorschriften werden in verschiedenen Regionen, wie beispielsweise in der Europäischen Union, durch die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 und die Änderungsverordnung (EU) 2023/1608 umgesetzt. Zu den als POP identifizierten chemischen Substanzen gehören:
• Pestizide (wie DDT).
• Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die früher häufig in elektrischen Geräten verwendet wurden); oder
• Unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, Abbau oder Verbrennung entstehen (wie Dioxine und Furane).
Erklärung
Everflon™ verpflichtet sich zur Regulierung und Begrenzung der Verwendung von Stoffen, die in der Stockholmer Konvention und anderen globalen Vorschriften zu persistenten organischen Schadstoffen (POP) aufgeführt sind. Dies gilt für Stoffe, die in den Artikeln und Materialien enthalten sind, die bei der Herstellung der von uns gelieferten Produkte verwendet werden. Nach unserem besten Wissen und basierend auf Informationen unserer Lieferanten entsprechen die zum Zeitpunkt dieser Erklärung auf dem Markt befindlichen Everflon™-Produkte der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) und ihren Ergänzungen, einschließlich der Verordnung (EU) 2023/1608 und nachfolgender Aktualisierungen, die neu hinzugefügte Stoffe wie Dechlorane Plus und UV-328 betreffen. Darüber hinaus überwacht Everflon™ kontinuierlich die regulatorischen Änderungen der Stockholmer Konvention und des Aarhus-Protokolls und verpflichtet sich, alle potenziell zukünftig beschränkten Stoffe schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. Wir gewährleisten die Einhaltung dieser Bestimmungen. Sollten Sie Fragen zu den von TEverflon™ bereitgestellten Informationen oder zu einem bestimmten Produkt haben, zögern Sie bitte nicht, sich über die Option „Kontakt“ an unseren Kundenservice zu wenden.
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